Der Berner Energiekonzern BKW verschleppt nun schon seit drei Jahren die geforderten Nachrüstungen am AKW Mühleberg. Das AKW Mühleberg verletzt mehrfach die offiziellen Risikogrenzwerte und soll deshalb nach Inkraftsetzung der Verfügung sofort ausser Betrieb genommen werden und nur dann wieder in Betrieb gehen können, wenn belegt ist, dass im AKW ausreichende Nachrüstungen durchgeführt worden sind. Deshalb fordern 35 Organisationen und Parteien – darunter auch die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) – eine Präzisierung der Verordnung zur Ausserbetriebnahme von Atomkraftwerken im Sinne einer superprovisorischen Verfügung.
Schreiben an das UVEK: Betrifft: Ergänzung der Ausserbetriebnahmeverordnung des UVEK
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