Bund hilft AKW-Betreibern gegen Ersatzforderungen bei einem Atomunfall

Aufbereitung von Bodenproben nach einem schweren Atomunfall mit Austritt von Radioaktivität: Zivilschutzübung Basel-Stadt 2016. Foto: AefU

Das Komitee ‹ÄrztInnen für den Atomausstieg› ist empört über die von der Axpo und der Alpiq angedrohten Schadenersatzforderungen bei einem JA zum Atomausstieg am 27. November 2016. Sie stehen in keinem Verhältnis zum unsäglichen Leid, den gesundheitlichen Schäden über Generationen hinweg und den enormen Kosten eines schweren Unfalls in einem der überalterten Schweizer Atomkraftwerk (AKW). Die Drohungen sind umso haltloser, als das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Strahlenschutzverordnung zu Gunsten der AKW-Betreiber anpassen will. Die Anpassung soll die AKW-Betreiber bei einem Unfall vor zu vielen Schadenersatzforderungen aus der Bevölkerung schützen. Die ‹ÄrztInnen für den Atomausstieg› weisen die Axpo- und Alpiq-Drohungen und auch das Vorgehen des BAG als inakzeptabel zurück.

Medienmitteilung