Mit konsequentem Nachtflugverbot die Gesundheit schützen

Lärm macht krank. Darum ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 7 Uhr. Foto: iStockphoto

Fluglärm macht nachweislich krank, insbesondere nachts. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) fordern Bundesrat und Parlament auf, allfällige Corona-Kredite an die Flugindustrie auch an zwingende Bedingungen für den Gesundheitsschutz zu knüpfen. Auf allen Schweizer Flugplätzen muss mindestens ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 7 Uhr gelten.

AefU-Medienmitteilung

Parlamentarischer Vorstoss:
Marionna Schlatter, Nationalrätin (SP SO): Neustart Luftfahrt: Nachtflugverbot, Motion 20.3275