Eine Mehrheit der nationalrätlichen Wirtschaftskommission hat heute dem Druck der Agrochemiekonzerne nachgegeben und das Parteistellungsrecht der Umweltorganisationen bei der Pestizid-Zulassung eingeschränkt. Dies widerspricht dem Entscheid des Bundesgerichts und den Vorgaben des Natur- und Heimatschutzgesetzes.