Gesundheitliche Bedenken und technisch nicht notwendig

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Nachdem der Ständerat vor einem Jahr wegen gesundheitlicher Bedenken eine Motion zur Anhebung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen ablehnte, muss das Parlament erneut über einen Vorstoss zur Revision der entsprechenden Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) abstimmen. Die in einer Motion geforderte Lockerung der NISV ist weder gesundheitlich bedenkenlos noch für den Ausbau des Mobilfunks und die Sicherstellung der Digitalisierung notwendig. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz und die Ärztinnen und Ärzte im Parlament empfehlen dem Parlament, die Motion erneut abzulehnen. Auch der Schweizer Bauernverband, der Hausverein Schweiz und der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen schliessen sich dieser Forderung an.

Medienmitteilung


Hintergrundinformationen:

OEKOSKOP 4/17


AefU-News zum Thema Elektrosmog

31.05.2018 – Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU): Vernehmlassung zur Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG)