Vom Labor in die Kanalisation

Uranylacetat. Foto: Dave Joss

Nicht jeder radioaktive Abfall gilt als radioaktiv. Er darf deshalb legal z.B. via Kanalisation entsorgt werden. Das sei Umweltfrevel, sagen selbst Forscher, die z. B. mit Uranylacetat arbeiten. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) fordern, dass diese sogenannten Freimengen z.B. beim radioaktiven und sehr giftigen Uranylacetat abgeschafft werden.

Medienmitteilung

Hintergrund: Auszug aus dem oekoskop 2/15

Medienecho:
13.07.2015 – Der Bund: Ärzte kritisieren Entsorgung von Gift aus Berner Uni-Labor