Mobilfunkstrahlung ist ein Gesundheitsrisiko. Insbesondere die Wirkung der 5G-Technologien auf die Gesundheit ist kaum erforscht. Deshalb muss der Mobilfunk konsequent der gesundheitlichen Vorsorge unterstellt werden. Das verlangen die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) in ihrer AefU-Position ‹Mobilfunk und Strahlung› die sie heute veröffentlicht haben. Eile ist beim Schutz der Bevölkerung angesagt, nicht bei der Einführung von 5G mit unerforschten Gesundheitsfolgen.
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Im Zuge der heftige Debatte um 5G beuauftragte Alt-Bundesrätin Doris Leuthard eine Arbeitsgruppe, Lösungen aufzuzeigen, wie das Mobilfunknetz unter Wahrung der Schutz- und Nutzinteressen ausgebaut werden kann. Zwar konnte sich Arbeitsgruppe sich nicht auf Lösungen einigen. Sie stellte in ihrem Bericht aber fest, dass Vorsorge und Begleitmassnahmen erforderlich sind. Sie empfahl u. a. die Schaffung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung (NIS) als Weiterentwicklung der umweltmedizinischen Beratungsstruktur, welche die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) bisher betrieben haben. Es freut uns sehr, dass der Bundesrat am 22.4.2020 entschied hat, eine solche Beratungsstelle zu realisieren. Das Schweizerische medizinische Beratungsnetzwerk für nichtionisierende Strahlung (MedNIS) unter der Leitung von Dr. Diana Walther hat nun im September 2023 am Institut für Hausarztmedizin der Universität Fribourg den Betrieb aufgenommen: https://www.mednis.ch/de
Damit haben die AefU ihr seit 2007 anvisiertes Ziel erreicht, Personen mit Elektrosmog-Beschwerden eine dezentrale medizinische Beratung anzubieten, die in die Grundversorgung eingebettet ist.
Es freut uns sehr, dass die AefU unsere Beratungs-Erfahrungen beim Aufbau der MedNIS in Form eines Berichts über die Anforderungen einer umweltmedizinischen Beratungsstelle für NIS hineintragen konnten.
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Kommt jetzt die Grenzwerterhöhung für 5G via Hintertüre?
Dient der Bericht der Arbeitsgruppe des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einzig der Legitimation höherer Grenzwerte? Die AefU lehnen jegliche Lockerung des Schutzniveaus ab und zeigen eine Alternative auf.
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Dem Beispiel Genfs folgen
Der Kanton Genf hat ein Moratorium für 5G erlassen. Dies, weil die gesundheitlichen Auswirkungen des neuen Mobilfunkstandards unklar sind. Genf nimmt damit eine Forderung der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) auf. Die AefU verlangen von den anderen Kantonen, dem Beispiel Genfs zu folgen. Die AefU lehnen zudem die Erhöhung der Grenzwerte durch die Hintertüre ab.
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