BAFU-Grenzwerte ohne Wert für gefährlichste Pestizide?

Die Gewässerschutzverordnung soll revisiert werden. Das Bundesamt für Umwelt BAFU schlägt für die meisten Pestizide höhere Grenzwerte vor. Für die zwei giftigsten Pestizide sind zwar sehr tiefe Grenzwerte vorgesehen. Pikant dabei: Diese lassen sich aus analysetechnischen Gründen routinemässig nicht kontrollieren. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU), die Vision Landwirtschaft (VL) und der Schweizerische Fischereiverband (SFV) fordern ein Verbot solch gefährlicher Pestizide und grundsätzlich ein Festhalten am Vorsorgeprinzip: «Pestizide haben im Trinkwasser nichts zu suchen».

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Demnächst mehr Pestizide auch im Trinkwasser?

Unsere Bäche, Flüsse und Seen sollen bald massiv mehr Pflanzenschutzgifte schlucken. Bis zu 10’300 Mal höhere Grenzwerte als heute sollen gelten. Das geschah still und leise bereits bei den Altlasten. Fallen die generellen Pestizid-Limiten jetzt auch bei den Gewässern, dürften sie beim Trinkwasser ebenfalls nicht mehr lange unangetastet bleiben. Das hiesse: Mehr Gift im Trinkwasser. Pestizide aber haben im Trinkwasser nichts zu suchen.

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Diesel-Fahrverbot bei Grenzwertüberschreitung

Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) fordern ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge überall dort, wo die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) in der Luft überschritten sind. Das Urteil des deutschen Bundesverwaltungsgerichts von heute Dienstag, wonach Diesel-Fahrverbote zulässig sind, bestärkt die AefU in ihrem Engagement.

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Gesundheitliche Bedenken und technisch nicht notwendig

Schon vor einem Jahr hat der Ständerat wegen gesundheitlicher Bedenken eine Motion zur Anhebung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen abgelehnt. Nun muss das Parlament erneut über einen Vorstoss abstimmen. Die in einer weiteren Motion geforderte Lockerung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV ist weder gesundheitlich bedenkenlos noch für den Ausbau des Mobilfunks und die Sicherstellung der Digitalisierung notwendig. Deshalb soll das Parlament die Motion erneut ablehnen.

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Tischen uns das Bundesamt für Kommunikation und die Mobilfunkanbieter Märchen auf?

In der Schweiz seien die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen zehn Mal strenger als im benachbarten Ausland. Ohne Grenzwerterhöhung stehe zudem die neue Mobilfunktechnik 5G bei uns auf dem Spiel: Das behaupten unisono das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die Mobilfunkbranche. AefU-Recherchen zeigen: Beides ist falsch. Ohne Grundlage ist auch die BAKOM-Aussage, die Einteilung der Mobilfunkstrahlung als vermutlich Krebs fördernd gelte nur fürs Handy am Ohr.

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