Blackbox der Tausendsassas

Falsche Behauptungen auf dem Podium:
Basel-Stadt biegt sich seine Altlasten zurecht

Ein bisschen Boden im Mund:
Welcher Blei-Grenzwert schützt spielende Kinder?

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Holen wir sie uns zurück!

Benzidin in Lonza-Deponie Gamsenried (VS):
Hochtoxisch, aber 12 Jahre lang unter dem Deckel

Grosses Echo auf AefU-Position Mobilfunk:
Das Nichtwissen ist relevant

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So wird es nie leiser

Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) verlangen, dass der Bund den Kantonen beim Schutz vor Strassenlärm endlich Beine und auch die eigenen Nationalstrassen leiser macht. Die vorgeschlagene Änderung der Lärmschutzverordnung taugt nicht dafür. Nach Jahrzehnten der rechtswidrigen Untätigkeit braucht es jetzt Sanktionen und konsequente Temporeduktionen. Umso mehr, als die geltenden Lärmgrenzwerte zu hoch sind

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Luzerner Seen, Wälder und Moore bedroht! Kanton Luzern handelt nicht

In zahlreichen Kantonen verursacht die Landwirtschaft viel zu hohe Ammoniak- und Phosphor-Emissionen, die äusserst umweltschädlich sind. Ein extremes Beispiel ist seit Jahrzehnten der Kanton Luzern. Dennoch geht das Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement BUWD das Problem noch immer nicht entschlossen genug an. Deshalb reichen die kantonalen Verbände von WWF, Pro Natura und BirdLife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) beim Luzerner Gesamtregierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde ein.

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Konsequente Vorsorge bei der mobilen Kommunikation

Mobilfunkstrahlung ist ein Gesundheitsrisiko. Insbesondere die Wirkung der 5G-Technologien auf die Gesundheit ist kaum erforscht. Deshalb muss der Mobilfunk konsequent der gesundheitlichen Vorsorge unterstellt werden. Das verlangen die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) in ihrer AefU-Position ‹Mobilfunk und Strahlung› die sie heute veröffentlicht haben. Eile ist beim Schutz der Bevölkerung angesagt, nicht bei der Einführung von 5G mit unerforschten Gesundheitsfolgen.

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Mit konsequentem Nachtflugverbot die Gesundheit schützen

Fluglärm macht nachweislich krank, insbesondere nachts. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) fordern Bundesrat und Parlament auf, allfällige Corona-Kredite an die Flugindustrie auch an zwingende Bedingungen für den Gesundheitsschutz zu knüpfen. Auf allen Schweizer Flugplätzen muss mindestens ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 7 Uhr gelten.

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