Die Sicherheit der Atomkraftwerke darf keine Geheimsache sein!

Die Schweizer Atomaufsichtsbehörde ‹Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat› verweigerte jegliche Auskunft, welchen Einfluss Corona auf die Sicherheit der Atomkraftwerke (AKW) hat. Sie erklärt das Thema gegenüber den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz (AefU) sogar zur Geheimsache. Das werden die AefU nicht dulden und klären auch rechtliche Schritte ab. Sie fordern: Gescheiter AKWs bei allenfalls mangelndem Personal abschalten als ein erhöhtes Risiko eingehen – ausgerechnet während des Corona-Notstandes.

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Notfallschutz ohne die zu schützende Bevölkerung

Erneut lässt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) jene aussen vor, die es bei einem Atomunfall schützen soll: Die Masse der Menschen fehlt auch bei der diesjährigen sogenannten ‹Gesamt›notfallübung (GNU), die das BABS beim Atomkraftwerk Mühleberg gerade durchführt. Ausserdem haben die Behörden den momentan beübten Atomunfall ihren Möglichkeiten angepasst und in der Notfallschutzverordnung festschreiben.

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Schwerer Atomunfall: Wir Ärztinnen und Ärzte können kaum helfen

Bei einem schweren Atomunfall könnten sie praktisch nicht helfen. Darum bitten über 300 Ärztinnen und Ärzte die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, am 27.11.2016 ein JA zum geordneten Atomausstieg in die Urnen zu legen. Dies geht aus Inseraten hervor, welche das Komitee ‹ÄrztInnen für den Atomausstieg› am Wochenende in der Sonntagspresse veröffentlicht hat.

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Bund hilft AKW-Betreibern gegen Ersatzforderungen bei einem Atomunfall

Das Komitee ‹ÄrztInnen für den Atomausstieg› ist empört über die von der Axpo und der Alpiq angedrohten Schadenersatzforderungen bei einem JA zum Atomausstieg. Sie stehen in keinem Verhältnis zum unsäglichen Leid und den gesundheitlichen Schäden über Generationen hinweg eines schweren Unfalls in einem der überalterten Schweizer Atomkraftwerk (AKW). Die Drohungen sind umso haltloser, als das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Strahlenschutzverordnung zu Gunsten der AKW-Betreiber anpassen will, um sie bei einem Unfall vor zu vielen Schadenersatzforderungen zu schützen.

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