Grenzwerterhöhung durch die Hintertür als einfache Vollzugsbagatelle!

Die AefU kämpfen seit Jahren mit ihrer ärztlichen Expertise gegen eine Aufweichung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung, für tiefere Grenzwerte und einen strengeren Immissions- und Emissionsschutz. Die AefU ist als Vertreterin der Schutzinteressen Mitglied der Begleitgruppe NIS-Vollzugshilfe, welche die Neuregelung vorbereitete. Die AefU lehnt die bestehende Neuregelung für adaptive Antennen ab, weil der Erhalt des Schutzniveaus nicht sichergestellt wird. Es gibt heute technisch hervorragende Alternativen.

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Vorsorge – worauf warten wir?

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Dem Beispiel Genfs folgen

Der Kanton Genf hat ein Moratorium für 5G erlassen. Dies, weil die gesundheitlichen Auswirkungen des neuen Mobilfunkstandards unklar sind. Genf nimmt damit eine Forderung der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) auf. Die AefU verlangen von den anderen Kantonen, dem Beispiel Genfs zu folgen. Die AefU lehnen zudem die Erhöhung der Grenzwerte durch die Hintertüre ab.

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