Nicht gründlich untersucht

Die Behörden des Kantons Basel-Stadt haben die Altlastenverordnung im Stadtteil Klybeck nur in Ansätzen umgesetzt. Deshalb wissen sie bis heute nicht genau, wo auf den Chemiegeländen der BASF AG und der Novartis AG sowie auf öffentlichem Grund belastete Standorte vorkommen, die saniert werden müssen. Zu diesem brisanten Schluss kommt ein Gutachten des Basler Altlastenspezialisten Martin Forter, das die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) heute veröffentlich haben.

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Was wir alles so atmen

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Basler Umweltamt in der Kritik

Der Chemiemüll unter dem Kinderspielplatz ‹Ackermätteli› in Basel gehöre untersucht, sagt der pensionierte Leiter der heutigen Abteilung Gewässerschutz im Basler Umweltamt. Er widerspricht damit seinem Nachfolger, der dies nicht für nötig hält. Recherchen der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) bringen zudem weitere Ungereimtheiten ans Licht.

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Tausende Tonnen Chemikalien versickert?

Das brachliegende Chemiegelände ‹Klybeck› in Basels soll zu einem Wohnquartier werden. Weite Teile des Bodens und die Mauern vieler Gebäude sind jedoch mit Chemikalien verschmutzt, wie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) schon letzte Woche mitteilten. Firmeninterne Dokumente, die den AefU vorliegen, zeigen nun das mögliche Ausmass der Schadstoffbelastung. Die Chemie- und Pharmakonzerne BASF und Novartis sind Besitzer des Areals und für die giftige Hinterlassenschaft verantwortlich.

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Zuerst sanieren, dann planen

Im Norden Basels soll auf einem Chemieareal ein neuer Stadtteil entstehen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, ihre Zukunftspläne einzubringen. Die AefU sind beunruhigt, mit welcher Nonchalance die Chemie- und Pharmakonzerne BASF und Novartis sowie die kantonalen Behörden die Planung des Areals vorantreiben. Firmeninterne Dokumente legen eine Verschmutzung mit problematischen Chemikalien nahe. Die AefU fordern, das Ausmass der Belastung offenzulegen und einen umfassenden Sanierungsplan in die öffentliche Vernehmlassung zu geben, bevor weiter geplant wird.

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Vom Labor in die Kanalisation

Nicht jeder radioaktive Abfall gilt als radioaktiv. Er darf deshalb legal z.B. via Kanalisation entsorgt werden. Das sei Umweltfrevel, sagen selbst Forscher, die z. B. mit Uranylacetat arbeiten. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) fordern, dass diese sogenannten Freimengen z.B. beim radioaktiven und sehr giftigen Uranylacetat abgeschafft werden.

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