Vom Labor in die Kanalisation

Nicht jeder radioaktive Abfall gilt als radioaktiv. Er darf deshalb legal z.B. via Kanalisation entsorgt werden. Das sei Umweltfrevel, sagen selbst Forscher, die z. B. mit Uranylacetat arbeiten. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) fordern, dass diese sogenannten Freimengen z.B. beim radioaktiven und sehr giftigen Uranylacetat abgeschafft werden.

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