Revision ohne Öffentlichkeit?

Offensichtlich findet eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) statt, ohne dass dies die allgemeine Öffentlichkeit weiss, wie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) herausgefunden haben. Sie fordern beim heiklen Thema Mobilfunk bzw. 5G den Einbezug aller interessierten Kreise. Zudem muss eine neue NISV das Vorsorgeprinzip konsequent umzusetzen, also z. B. Antennen-AnwohnerInnen entlasten, Kleinzellen integrieren sowie auf Tiere und Pflanzen ausgedehnt werden.

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Gesundheitliche Bedenken und technisch nicht notwendig

Schon vor einem Jahr hat der Ständerat wegen gesundheitlicher Bedenken eine Motion zur Anhebung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen abgelehnt. Nun muss das Parlament erneut über einen Vorstoss abstimmen. Die in einer weiteren Motion geforderte Lockerung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV ist weder gesundheitlich bedenkenlos noch für den Ausbau des Mobilfunks und die Sicherstellung der Digitalisierung notwendig. Deshalb soll das Parlament die Motion erneut ablehnen.

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